GERMANY 47

Schließung der Teilfonds

Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Notierung bestimmter ETFs, für die eine anhaltend geringe Nachfrage zu verzeichnen war, einzustellen und diese zu schließen und sich auf zentrale Wachstumsbereiche zu konzentrieren, um so den Bedürfnissen der Anteilsinhaber besser gerecht zu werden. Damit sollen die Teilfonds der Gesellschaft an die aktuelle und zukünftige Nachfrage von Anlegern angepasst werden…


db x-trackers STOXX® EUROPE 600 INSURANCE SHORT DAILY UCITS ETF
db x-trackers STOXX® EUROPE 600 TECHNOLOGY SHORT DAILY UCITS ETF
db x-trackers STOXX® EUROPE 600 TELECOMMUNICATIONS SHORT DAILY UCITS ETF
db x-trackers STOXX® EUROPE 600 UTILITIES SHORT DAILY UCITS ETF
db x-trackers CURRENCY CARRY UCITS ETF
db x-trackers CURRENCY MOMENTUM UCITS ETF
db x-trackers CURRENCY VALUATION UCITS ETF
db x-trackers FTSE 100 LEVERAGED DAILY UCITS ETF
db x-trackers FTSE 100 SUPER SHORT DAILY UCITS ETF
db x-trackers FTSE EPRA/NAREIT EUROZONE REAL ESTATE UCITS ETF
db x-trackers S&P U.S. CARBON EFFICIENT UCITS ETF


Schließung der Teilfonds
Das gesamte Nettovermögen jedes der Teilfonds  liegt unter dem  im jeweiligen Produktanhang der Teilfonds angegebenen Mindestnettoinventarwert. Der Verwaltungsrat hält  es zudem für unwahrscheinlich, dass das im Rahmen der Teilfonds verwaltete Vermögen in naher Zukunft in ausreichendem Maße steigt.
Aus diesem Grund und im Einklang mit den geltenden Bestimmungen der Satzung und des Prospekts der Gesellschaft hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Teilfonds mit Wirkung ab dem 9. August 2013 (der „Stichtag für die Schließung“) zu beenden und für alle im Umlauf befindlichen Anteile der Teilfonds eine Zwangsrücknahme durchzuführen.  
Rücknahme- oder Zeichnungsanträge für Anteile der Teilfonds können vor dem 6. August 2013 in der üblichen Weise zur Bearbeitung gemäß den Bestimmungen des Prospekts eingereicht werden. Ab dem 6. August 2013 bis zum Stichtag für die Schließung werden keine weiteren Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge angenommen.
 
In Übereinstimmung mit Artikel 21 der Satzung wurden folgende Bedingungen für die Zwangsrücknahme festgelegt, die ab dem Stichtag für die Schließung gelten:

1.  Jeder Teilfonds wird aufgelöst, und der Rücknahmepreis für jede Anteilsklasse jedes Teilfonds wird auf Basis des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse des jeweiligen Teilfonds am Stichtag für die Schließung bestimmt (der „Referenz-NAV“). Der Referenz-NAV berücksichtigt neben anderen Aufwendungen sämtliche erwarteten  Kosten aus der Veräußerung und Liquidation der verbleibenden Anlagen jedes Teilfonds.
2.  Es wird keine Rücknahmegebühr erhoben.
3.  Die Rücknahmeerlöse werden in der jeweiligen Referenzwährung ausgezahlt.
4.  Die Zahlung der Rücknahmeerlöse aus der Zwangsrücknahme  erfolgt spätestens am 26. August 2013 (der „Auszahlungstag“).
5.  Die Rücknahmeerlöse in Bezug auf Anteile, für die keine Auszahlung an die Anteilsinhaber vorgenommen werden konnte, werden so bald wie möglich nach dem Auszahlungstag und in jedem Fall vor Abschluss des Liquidationsverfahrens für die berechtigten Personen bei der Caisse de Consignation in Luxemburg hinterlegt.

Source: db x-trackers –  ETFWorld.de


Newsletter
Ich habe gelesen Privacy & Cookies Policy und ich stimme der Verarbeitung meiner persönlichen Daten für die darin genannten Zwecke zu.
Ich habe gelesen Privacy & Cookies Policy und ich stimme der Verarbeitung meiner persönlichen Daten für die darin genannten Zwecke zu.